Bewerbungsverfahren und Fördermöglichkeiten

Schritt 1: Fakultätsinterne Bewerbung

  1. Informieren Sie sich im E-Learning-Kurs "Auslandsstudium".
  2. Kontaktieren Sie den Auslandsbeauftragten der Fakultät Maschinenbau. Hier können Sie offengebliebene Fragen klären, Ihre Unterlagen einreichen (siehe unten) und bei positivem Bescheid Ihre Annahmeerklärung unterschreiben lassen.

Auswahlkriterien

Die Vergabe der Studienplätze an den Partnerhochschulen erfolgt nach den folgenden Auswahlkriterien. Diese Kriterien werden auch zur Auswahl für das Förderprogramm Erasmus+ angewandt:

  1. Akademische Leistung: Nachgewiesen durch die Vorlage eines aktuellen Notenauszugs
  2. Persönliche Motivation für ein Auslandsstudium: Nachgewiesen durch ein Motivationsschreiben
  3. Sonstige Kompetenzen sowie Engagement in Hochschule und Gesellschaft: Nachgewiesen durch Ihr Motivationsschreiben sowie gegebenenfalls durch weitere Nachweise (insbesondere zu Sprachkenntnissen)

Bitte legen Sie diese Dokumente dem Auslandsbeauftragten vor, zusammen mit der Annahmeerklärung. Bei positivem Bescheid gibt Ihnen der Auslandsbeauftragte dann die Annahmeerklärung unterschrieben zurück.

Schritt 2: Organisatorischer Teil und Bewerbung beim Hochschulservice Internationales (HSIN)

Bei Auswahl an der Fakultät melden sich Maschinenbau-Studierende (mit von der Fakultät gegengezeichneter Annahmeerklärung) bei MoveON an und geben damit Ihre Bewerbung beim Hochschulservice Internationales (HSIN) ab.

Eine finanzielle Förderung des Auslandsstudiums ist an den Bewerbungsprozess gekoppelt und über verschiedene Programme möglich, auf die in den Abschnitten unterhalb näher eingegangen wird.

Förderung eines Auslandsaufenthalts an einer THWS-Partnerhochschule in einem Land, das am Förderprogramm Erasmus+ teilnimmt

Im Fall eines Auslandsaufenthalts an einer THWS-Partnerhochschule in einem Land, das am Programm Erasmus+ teilnimmt (Mitgliedstaaten der EU und sieben weitere Länder - mehr Informationen auf der Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes), stellt die Anmeldung über MoveON gleichzeitig die Bewerbung auf das Förderprogramm Erasmus+ dar.

Förderung durch Erasmus+ KA 103 (Studierendenmobilität mit Programmländern)

Eine Förderung für ein Studium an einer THWS-Partnerhochschule in einem Programmland (EU und weitere) kann erfolgen, wenn

  • die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien sowie zum Verfahren siehe oben).
  • die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden.
  • entsprechende Gelder vorhanden sind.

Praktikum in einem am Programm Erasmus+ teilnehmenden Land

Auch ein Praktikum kann mit Mitteln aus dem Programm Erasmus+ gefördert werden. Die Auswahlkriterien entsprechen den oben genannten. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der HSIN-Website.

Förderung eines Auslandsaufenthalts an einer THWS-Partnerhochschule in allen anderen Ländern

In diesem Fall müssen Sie sich zusätzlich beim HSIN bewerben, um eine finanzielle Förderung erhalten zu können.

Förderung durch Erasmus+ KA 107 (Studierendenmobilität mit Partnerländern)

Eine Förderung durch Erasmus+ ist auch für ein Studium an THWS-Partnerhochschulen in bestimmten Partnerländern (non-EU/weltweit) möglich. Eine Übersicht der verschiedenen Partnerhochschulen in Partnerländern finden Sie auf der HSIN-Website unter dem Seitenpunkt "Erasmus+ Partnerhochschulen in non-EU-Ländern".

Eine Förderung kann erfolgen, wenn

  • die fakultätsinterne Bewerbung erfolgreich war (zu den Auswahlkriterien sowie zum Verfahren siehe oben).
  • die Voraussetzungen des Programms eingehalten werden.
  • entsprechende Gelder vorhanden sind.
  • dass Sie sich beim HSIN auf non-EU-Förderung über das Programm Erasmus+ bewerben. Die Bewerbungsschritte und Auswahlkriterien für die Förderentscheidung finden Sie auf der HSIN-Website unter "Erasmus+ Teilnahmevoraussetzungen" und "Auswahlkriterien für Erasmus+ Studierendenmobilität".

Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst oder den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)

Für Studienaufenthalte oder Praktika weltweit können Sie sich beim HSIN neben der genannten Möglichkeit auf Förderung durch das Programm Erasmus+ (KA107) außerdem auf Förderung aus Mitteln des Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst oder des DAAD-Promos-Programms bewerben. Das Antragsformular finden Sie ebenfalls auf der HSIN-Website.

Weitere Informationen zu Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

Der HSIN stellt auf seiner Website weitere Informationen zu Erasmus+ sowie zu sonstigen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Weitere interessante Links zum Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und zu anderen Fördermöglichkeiten finden Sie hier: