Vorpraktikum
Ablauf
- Die Studienordnung des Bachelor-Studiengangs Mechatronik sieht ein Vorpraktikum von insgesamt 6 Wochen vor. Da es sich dabei um eine Zulassungsvoraussetzung handelt, ist das Vorpraktikum in der Regel vor Antritt des Studiums abzuleisten. Im Ausnahmefall kann es bis spätestens zum Ende des zweiten Semesters nachgeholt werden. Mit Blick auf die zeitliche Belastung nach Beginn des Studiums wird ausdrücklich empfohlen, das Vorpraktikum vor Beginn des Studiums abzuschließen.
- Das Vorpraktikum kann auf mehrere Betriebe verteilt werden, insbesondere dann, wenn ein Betrieb nicht in der Lage ist, die Inhalte der unten genannten Ausbildungsabschnitte abzudecken. Wird das Vorpraktikum in mehreren Abschnitten absolviert, muss jeder Praxisabschnitt eine Länge von mindestens 3 Wochen haben.
- Der Praktikumsbetrieb muss eine technisch ausgerichtete Praktikantentätigkeit unter qualifizierter Betreuung gewährleisten. Dies ist in der Regel erfüllt, wenn der Betrieb in einem technischen Industrie- oder technischen Handwerksberuf ausbildet.
- Der Nachweis über die Ableistung des Vorpraktikums ist beim Hochschulservice Studium vorzulegen, sobald das gesamte Vorpraktikum abgeleistet ist.
Erlass des Vorpraktikums
- Studienanfängern mit einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung wird das Vorpraktikum vollständig erlassen. Eine Liste der entsprechenden Ausbildungsberufe findet sich weiter unten auf dieser Seite.
- Das Vorpraktikum wird auch vollständig erlassen, wenn eine im Sinne dieser Richtlinien einschlägige Berufstätigkeit (hierunter fallen auch Ferienjobs) im Umfang von mindestens einem halben Jahr nachgewiesen werden kann. Die Berufstätigkeit muss in Vollzeit ausgeübt worden sein. Darüber ist bei der Immatrikulation ein Arbeitszeugnis vorzulegen, aus dem Umfang und Inhalt der Tätigkeit eindeutig hervorgehen.
- Auch Absolventen des technischen Zweigs der Fachoberschule (FOS) und Absolventen der Berufsoberschule (BOS) wird das Vorpraktikum vollständig erlassen. Absolventen entsprechender technischer Gymnasien (TG) anderer Bundesländer erhalten Vollerlass gegen Nachweis der Ausbildungsinhalte.
Allgemeine Ausbildungsziele des Vorpraktikums
- Einblick in technische und organisatorische Zusammenhänge des Entwicklungs- und Produktionsablaufs sowie Erfahrungen im betrieblichen Arbeitsumfeld und mit den sozialen Strukturen des Betriebs
- Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten aus Bereichen wie zum Beispiel der Fertigung, der Montage oder dem Service technischer Systeme
Während des sechswöchigen Vorpraktikums sind mindestens zwei der nachfolgenden drei Ausbildungsgebiete zu wählen. Die Ausbildungsdauer in einem Ausbildungsgebiet sollte mindestens zwei Wochen umfassen.
Mechanik
- Metallbearbeitung (z. B. Zerspanen, Umformen, Fügen/Trennen, usw.)
- Herstellungsverfahren/Maschinen
- Montage, Wartung, Reparatur von Maschinen
Elektrik/Elektronik
- Elektrische Installation (Verkabelung, Schaltschrankmontage)
- Elektrische Komponenten (Sensoren, Aktoren) und Maschinen
- Produktion, Montage, Service von technischen Systemen
Steuerungs- und Informationstechnik
- Datenverarbeitung und -übertragung (digitale Signalverarbeitung, Kommunikation, Bussysteme)
- Informationstechnologie (Datenbanksysteme, Anwendungen, Betriebssysteme)
- Entwurf und Programmierung mechatronischer Systeme (speicherprogrammierbare Steuerungen, Steuerungsmechanismen)
Ausbildungsberufe mit Erlass des Vorpraktikums
- Anlagenmechaniker
- Automobilmechaniker
- Büroinformationselektroniker
- Elektroinstallateur
- Elektromaschinenmonteur
- Elektromechaniker
- Elektroniker für Automatisierungstechnik
- Elektroniker für Maschinen und Anlagen
- Energieelektroniker
- Feinmechaniker
- Fluggerätemechaniker
- Gas- und Wasserinstallateur
- Industrieelektroniker
- Industriemechaniker
- IT-Systemelektroniker
- KFZ-Elektriker
- KFZ-Mechatroniker
- Kommunikationselektroniker
- Konstruktionsmechaniker
- Karosserie- und Fahrzeugbauer
- Landmaschinenmechaniker
- Landmaschinenschlosser
- Lokführer
- Maschinenbaumechaniker
- Mechatroniker
- Metallbauer
- Mess- und Regelungstechniker
- Schiffsmechaniker
- Radio- und Fernsehtechniker
- Technischer Produktdesigner
- Technischer Zeichner
- Verfahrensmechaniker
- Werkzeugmechaniker
- Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
- Zerspanungsmechaniker
- Zweiradmechaniker
Studienanfänger mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem hier nicht aufgeführten Ausbildungsberuf können den Erlass des gesamten Vorpraktikums beim Hochschulservice Studium beantragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Ausbildungsinhalte des Vorpraktikums einen wesentlichen Bestandteil der Berufsausbildung ausmachen.